Über uns

Moin, wir sind die Familie Busch und Zimmermann und heißen Sie gern in unserem Hause Willkommen.
Wir wohnen im Generations-Haus mit einer schönen Ferienwohnung im Dachgeschoss.
Im EG ist Britta Busch und im 1. OG ist Nora (Brittas Tochter) mit ihrem Mann, den beiden Töchtern und Hund "Smutje" zu Hause.
Somit sind wir immer greifbar, falls "irgendwas ist" aber haben dennoch unseren eigenen Bereich, damit Sie ungestört ihren Urlaub bei uns verbringen können.
Als alteingesessene Kühlungsborner stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner für Ausflugstipps und jegliche Belange rund um Ihren Aufenthalt zur Verfügung.
Das Haus wurde 1929 vom Architekten Hinrich Plähn als sein Wohnhaus erbaut. Er war u.a. ebenfalls Architekt der Bahnhöfe in Kühlungsborn und hat eine ganz eigene Handschrift mit seiner Gestaltung hinterlassen. Wir haben das Gebäude 2016 erworben und komplett saniert, wobei wir stehts den historischen Hintergrund im Blick behalten haben. 

Informationen

Kurabgabe:

 Für touristische Reisen muss in Kühlungsborn eine Kurabgabe gezahlt werden. Diese zahlen Sie bitte bei Schlüsselübergabe in Bar. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von dieser Abgabe befreit. Die Höhe wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen und ist bei Ankunft mit der Schlüsselübergabe fällig.

In der Zeit vom 01.05. - 30.09. 3 € pro Tag

In der Zeit vom 01.10. - 30.04. 1,60 € pro Tag

Diese Ihre Kurkarte gilt zudem nicht nur im Ostseebad Kühlungsborn sondern auch als Tageskurkarte in anderen Ostseebädern der Mecklenburgischen Ostseeküste: Ostseebad Boltenhagen, Insel Poel, Ostseebad Rerik, Bad Doberan mit Heiligendamm, Börgerende, Ostseebad Nienhagen, Ostseebad Graal Müritz Weitere Infos dazu finden sie auf https://www.kuehlungsborn.de/kurabgabe.html und https://www.kuehlungsborn.de/service/ueber-uns/satzungen/kurabgabe.html .


Stornobedingungen:

Im Falle des Rücktritts kann der Gastgeber vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch sonstige Belegung des Ferienobjekts gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.

Die pauschalierten Stornogebühren betragen (mindestens 70,- EUR):

+ bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 20 %

ab 29. bis 15. Tag vor Belegungsbeginn: 50 %

ab 14. bis 03. Tag vor Belegungsbeginn: 80 %

bei Nichtanreise 100 %

jeweils bezogen auf den Mietpreis.

Bei vorzeitiger Abreise hat der Kunde keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommene Belegungstage, es sei denn, der Vermieter hat die vorzeitige Beendigung des Belegungsvertrages zu vertreten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Gastgeber gegenüber nachzuweisen, dass dem Gastgeber aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokosten entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.